Für die meisten Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen, werden durch den Verordnungsgeber regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählen die Hauptuntersuchung (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas oder auch die Sicherheitsprüfungen (SP) für spezielle Fahrzeugtypen oder Einsatzarten wie Taxen, Omnibusse, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen oder auch Lkw und deren Anhänger. Zudem gibts es hoheitliche Prüfungen, die nur im Bedarfsfalle durchzuführen sind.
Unsere Dienstleistungen im Auftrag der KÜS
Als Partner der Überwachungsorganisation KÜS (www.kues.de) bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO
- Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO, z. B. bei Änderung der Rad-Reifen-Kombination oder Einbau eines Sportfahrwerks
- Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen
- Gutachten zur Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer («H‑Kennzeichen») (§ 23 StVZO)
- Untersuchungen nach §§ 41, 42 BO-Kraft
- Untersuchungen bei Mängelkarte (u.a. nach § 5 FVZ)
- Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO («Tempo-100-Plakette»)
- Wiederkehrende Dichtheitsprüfungen (GWP) an Gasanlagen zum Fahrzeugantrieb nach § 41a StVZO
Wie funktioniert die HU-Plakette?
Wann bei Ihrem Fahrzeug eine erneute HU fällig ist, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an – und am oberen Rand in der Mitte steht die Monatszahl, in dem die Prüfung fällig ist.
Jedes Jahr werden diese Plaketten übrigens in einer anderen Farbe ausgegeben – so kann man schon aus der Ferne sehen, wer «überzogen» hat…