An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.
GWP – Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Die GWP ist die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden.
Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen; auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft. Diese Untersuchung beinhaltet:
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Überprüfung des Zustands der Gasanlage
- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
- Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage
Außerordentliche GWP
Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP. Diese wird durchgeführt im Falle der Reparatur und der Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand.